Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Privathochschule: Anerkennung
Sie möchten eine Privathochschule betreiben? Dann müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine privatrechtliche (nicht staatliche) Hochschule betreiben wollen, bedürfen Sie der staatlichen Anerkennung durch das für Hochschulen zuständige Ministerium. Nur staatlich anerkannte Hochschulen dürfen eine entsprechende Bezeichnung (Universität, Hochschule, Fachhochschule) führen, Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen.
Auch der Betrieb der Niederlassung einer ausländischen Hochschule mit Ausnahme der ausländischen Hochschulen, die innerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union liegen, bedarf der staatlichen Anerkennung durch das fachlich zuständige Ministerium.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das fachlich zuständige Landesministerium.
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Fristen
keine
erforderliche Unterlagen
Im Laufe des Anerkennungsverfahrens kommt es darauf an, dass durch geeignete Unterlagen und Konzepte die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung nachgewiesen werden.
Die Unterlagen brauchen bei der Erstanfrage noch nicht vorliegen; das zuständige Referat des Ministeriums informiert dann im Einzelnen. Ein Antrag des Trägers der Hochschule kann erst dann beschieden werden, wenn darin schlüssig dargelegt ist, wie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden sollen.
Weitere Informationen
Ergänzend sei auf den "Leitfaden zur institutionellen Akkreditierung“ des Wissenschaftsrates verwiesen (einschließlich „Kriterien der institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen“).
Leitfaden der »Institutionellen Akkreditierung«, herausgegeben vom Wissenschaftsrat
verwandte Vorgänge
- Begasung anzeigen
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Lohnsteuerhilfeverein anerkennen
- Rundfunkveranstalter bundesweite Zulassung beantragen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
Ansprechpartner
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2997
E-Mail: poststelle@mwg.rlp.de
Web: mwg.rlp.de/de/startseite/
Landesportal RLP-Direkt