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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet beziehungsweise ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.  


Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt.



Fristen

Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.



Kosten

Keine.




erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.




Rechtsgrundlage

§ 19 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

§ 185 Abs. 3 Nr. 1 a und 2 a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)

§ 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.




Weitere Informationen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Unterstützende Institutionen

Arbeitsagentur, Rentenversicherung, gegebenenfalls Berufsgenossenschaften.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Moltkestraße 19
54292 Trier

Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt