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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Virtuelles Rathaus
Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden
Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden? Dann erhalten Sie hier Informationen zur Anmeldung.
Beschreibung
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
Kurztext
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
Zuständigkeit
Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.
Fristen
Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck.
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
erforderliche Unterlagen
Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
- Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
- Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
- Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
- 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)
Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.
Rechtsgrundlage
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO))
Weitere Informationen
Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)
- Beamte ausländische Berufsqualifikation der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik anerkennen
- Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
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