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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)  


Beschreibung

Tote Tiere wie landwirtschaftliche Nutztiere, tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z.B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile z.B. aus Schlachtungen einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z.B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.


Zuständigkeit

Allgemein stehen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises (gilt auch für die Bürger der kreisfreien Städte) als Ansprechpartner zur Verfügung, im Falle des Auffindens von toten Tieren im öffentlichen Verkehrsraum, die örtlichen Ordnungsbehörden).
Im Übrigen können Sie sich in Fragen der Tierkörperentsorgung auch an den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest in Rivenich wenden, der zentral für die Abholung und Entsorgung verendeter landwirtschaftlicher Nutztiere in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Der Zweckverband entsorgt gegen Zahlung einer Gebühr auf Ersuchen der Besitzer aber auch verstorbene Haustiere. In diesem Fall können Sie direkt mit dem Zweckverband in Kontakt treten.
Telefon: 06508-914310


Kosten

Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.




Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte

Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Susanne Bastgen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Michaela Kohl Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2360
Fax: 06571 14-42360
E-Mail: Michaela.Kohl@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 115
 


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