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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Tierschutz leben
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, deren Schutz Staatsziel ist. Tierschutzverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
Beschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:
- sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
- einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
- die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt
Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.
Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Kurztext
Tierschutz umfasst den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren durch den Menschen. Insofern sind Tiere vor Schmerzen, Leid oder Schäden, die ohne einen vernünftigen Grund geschehen, zu schützen. Tierärzte der Veterinärbehörden führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen, Betrieben und Privathaltungen durch, um Verstöße aufzudecken und gegebenenfalls abzuwenden.
Zuständigkeit
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.
Rechtsgrundlage
Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV)
Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts
Weitere Informationen
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.
verwandte Vorgänge
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Betreuungsverein Anerkennung beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)
Tel.: 06571 14-2436
Fax: 06571 14-42436
E-Mail: Andreas.Baechle@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 104
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)
Tel.: 06571 14-2720
Fax: 06571 14-42510
E-Mail: Audrius.Rupsys@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: FlHygA
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