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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Umwandlung ehemaliger Militärwohnungen in selbstgenutzte Eigentumswohnungen
Wenn Sie sich entschlossen haben, eine ehemalige Militärwohnung zu erwerben und diese selbst zu nutzen, können Sie staatliche Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern, alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern
- Nachrangig Familien ohne Kinder
Förderungshöhe:
- bis zu 256 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers innerhalb der entsprechenden Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetz liegt
- bis 103 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des des Wohnraumförderungsgesetz liegt
je m² förderungsfähige Wohnfläche, höchstens jedoch eine Wohnfläche von 100 m².
Voraussetzungen:
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
- Eigenkapital: 20 % der Gesamtkosten (ab drei Kindern / junge Ehepaare nur 10 %)
- 15-jährige Belegungsbindung. Wird die Wohnung vor Ablauf dieser Frist verkauft, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Rechtsgrundlage
§9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
verwandte Vorgänge
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen
- Umwandlung ehemaliger Militärwohnungen in Sozialmietwohnungen
- Wohnraumförderung: Wohnraum für „Junges Wohnen“ (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)
- Wohnraumförderung: Wohnungsbau Förderung von Modernisierungen im Mietwohnungsbestand
Ansprechpartner
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 6172-0
Fax: +49 6131 6172-1199
E-Mail: isb@isb.rlp.de
Web: isb.rlp.de/home.html
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