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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Umweltinformationen
Auf den Internetseiten der Behörden des Landes und der Kommunen finden Sie zahlreiche Umweltinformationen, vor allem zum einschlägigen Umweltrecht.
Beschreibung
Näheres zum Thema „Informationen zur Umwelt Rheinland-Pfalz“ erhalten Sie auf der Seite des MKUEM.
Was sind Umweltinformationen?
Umweltinformationen geben Auskunft über
- den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
- Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
- Umweltrecht,
- politische Programme mit Bezug zur Umwelt.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Zuständigkeit
Zuständig ist jede Behörde auf Landes- und Kommunalebene, die über Umweltinformationen verfügt.
Kosten
Umweltinformationen in einfachen Fällen sind kostenlos, wie beispielsweise
- Einsichtnahme vor Ort,
- Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie
- die Informationen über Internet.
Unter Umständen kann für die Bereitstellung der gewünschten Informationen, insbesondere für die Zusammenstellung der Informationen sowie für die Herstellung und Übersendung von Fotokopien, eine Gebühr in angemessener Höhe erhoben werden. Die Gebühr darf jedoch 500,00 Euro nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage
Landesumweltinformationsgesetz (LUIG)
Aarhus-Konvention - Übereinkommen - Aarhus.pdf
EG-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Energieagentur Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 01 - Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 06571 14-2216
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb01@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 01 - Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit)
Tel.: 06571 14-2390
Fax: 06571 14-42390
E-Mail: Ute.Erz@Bernkastel-Wittlich.de
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