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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Wohnformen für pflegebedürftige Menschen auch mit Behinderung
Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen oder der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Einrichtungen der Pflege oder der Eingliederungshilfe?
Beschreibung
Die beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelte Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe LWTG (BP-LWTG) bietet eine umfassende Beratung an für
- Bewohnerinnen und Bewohner,
- Bewohnerbeiräte,
- Angehörigen- und Betreuerbeiräte,
- Bewohnerfürsprecherinnen und -fürsprecher
Sie ist Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden und Probleme, die Betroffene, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ehrenamtlich Engagierte nicht direkt mit den Ansprechpartnern in den Einrichtungen ansprechen und/ oder lösen können.
Die beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelte Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG führt Überwachungs- und Kontrollaufgaben in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe durch. Sie bietet darüber hinaus auch eine umfassende Beratung an bezüglich der Rechte und Pflichten für Träger und Personen, die Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe planen oder betreiben.
In grundsätzlichen Fragen zum Geltungsbereich des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe informiert die Beratungs- und Prüfbehörde auch Initiatorinnen und Initiatoren von selbstorganisierten Wohngemeinschaften wie auch deren Bewohnerinnen und Bewohner.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Zuständig ist das Referat „Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG“
Die Beratungs- und Prüfbehörde ist an vier Standorten angesiedelt und betreut den jeweiligen Bereich:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Mainz
Zuständig für: Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach (nur: Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Verbandsgemeinde Meisenheim, Verbandsgemeinde Rüdesheim), Mainz-Bingen, kreisfreie Städte Mainz und Worms
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz
Zuständig für: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwald und Kreisfreie Stadt Koblenz, Kreis Bad Kreuznach (nur: Stadt Bad Kreuznach, Stadt Kirn, Verbandsgemeinde Bad Sobernheim, Verbandsgemeinde Kirn Land, Verbandsgemeinde Stromberg)
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landau
Zuständig für: Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rheinpfalzkreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Kreisfreie Städte: Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens, Speyer, Zweibrücken
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Trier
Zuständig für: Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Kreisfreie Stadt Trier
Fristen
Keine.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTGDVO)
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG finden Sie auf den Internetseiten des
Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung - Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (BP-LWTG)
verwandte Vorgänge
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Behinderte Kinder und Jugendliche in der Schule
- Betreuungsangebote
- Betreuungsverein Anerkennung beantragen
- Betreuungsverfügung
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: +49 6341 26-1
Fax: +49 6341 26-287
E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-444
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
In der Reichsabtei 6
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
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