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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Nebenwohnung anmelden

Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.  


Beschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Kurztext

Nebenwohnungen unterliegen ebenso, wie der Hauptwohnsitz, der Meldepflicht. Aus diesem Grund müssen Sie diese anmelden.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro beziehungsweise Bürgeramt eingegliedert.



Fristen

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.



erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.



Rechtsgrundlage

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG)

17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)




Weitere Informationen

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.




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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt