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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Wohnraumförderung: Wohnungsbau Förderung von Modernisierungen im Mietwohnungsbestand

Das Land Rheinland-Pfalz bietet diese Förderung im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung an, um insbesondere die Versorgung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnungen versorgen können, zu unterstützen.  


Beschreibung

Die Modernisierungsförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum an Haushalte mit Einkommen von bis 60 % über der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnrauförderungsgesetz (LWoFG) zu überlassen.

Für alle hier angebo­tenen Programme der Mietwohnraumförderung gilt, dass der Empfänger als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen, übernimmt. Er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten.

Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und -konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils für einzelne Projekte gewährt. Förderempfänger können dabei sowohl inländische als auch ausländische Investoren (z.B. Unternehmen, Privatpersonen) sein. Die Förderung steht allen zu gleichen Konditionen offen, die ein nach dem Förderprogramm beschriebenes bauliches Modernisierungs­vorhaben umsetzen und die geforderten Belegungs- und Mietbindungen einhalten.

Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen sowie Art und Dauer der vom Förderempfänger einzuhaltenden Belegungs- und Mietbindungen.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)



Fristen

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)




Rechtsgrundlage

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Förderrichtlinie




Weitere Informationen

Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau beziehungsweise Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehens zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.




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Ansprechpartner

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 6172-0
Fax: +49 6131 6172-1199
E-Mail: isb@isb.rlp.de
Web: isb.rlp.de/home.html
 


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Quelle der Inhalte:
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