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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Schwarzarbeit melden
Sie können Schwarzarbeit melden. Die zuständige Stelle überprüft dies dann aufgrund Ihrer Hinweise.
Beschreibung
Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:
Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung
- als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen
- eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
- die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.
Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden
- von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
- aus Gefälligkeit,
- im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
- im Wege der Selbsthilfe.
Zuständigkeit
An folgende Stellen können Sie sich wenden:
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Hauptzollämter
- Landesfinanzbehörden
- Einzugsstellen (Krankenkassen)
- Landkreise und kreisfreie Städte
- Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern
- Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Fristen
Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.
erforderliche Unterlagen
Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Weitere Informationen
Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.
Unterstützende Institutionen
- Hauptzollämter
- Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern
- Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
- Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tropenaufenthalten
- Arbeitsschutzberatung beanspruchen
- Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz Erteilung
- Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
- Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
E-Mail: kreisordnungsbehoerde@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)
Tel.: 06571 14-2248
Fax: 06571 14-42248
E-Mail: Liane.Meuren@Bernkastel-Wittlich.de
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