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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung beantragen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten?
Beschreibung
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Im Anerkennungs-Finder bekommen Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:
- Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
- Lohnt sich die Anerkennung für mich?
- Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
- An welche Behörde muss ich mich wenden?
- Wie sieht das Verfahren aus?
- Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Was kostet das Verfahren?
- Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
Kurztext
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Im Anerkennungs-Finder bekommen Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:
- Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
- Lohnt sich die Anerkennung für mich?
- Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
- An welche Behörde muss ich mich wenden?
- Wie sieht das Verfahren aus?
- Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Was kostet das Verfahren?
- Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
Zuständigkeit
Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch:
Tel.: +49 30 1815-1111
Erreichbarkeit:
Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
Di: 09:00 - 15:00 Uhr
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Zuständige Stelle
Mit dem „Anerkennungs-Finder“ finden Sie mit wenigen Klicks auch die Stelle, die für die Anerkennung Ihrer Qualifikation zuständig ist.
Fristen
Für die Antragstellung gibt es 2 grundsätzliche Voraussetzungen:
- Sie habeneine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
- Sie wollen in Deutschland arbeiten.
In manchen Fällen gibt es noch zusätzliche Voraussetzungen. Genaue Informationen finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Beruf. Alle für Ihren Fall relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anerkennungs-Finder unter „Gesetzliche Grundlagen“.
Weitere Informationen
Information zur Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung
verwandte Vorgänge
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Ausbildungsberufe in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHK), ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen
- Berufsvorbereitungsjahr anmelden
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
Ansprechpartner
Anerkennungsfinder auf der Internetseite "Anerkennung in Deutschland"
Web: www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession
Landesportal RLP-Direkt