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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
SaarstraĂźe 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Ă–ffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Beschreibung
Die Hotline-Beratung gibt Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch Auskunft zu folgenden Themen:
- Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse (Anerkennungsverfahren für Berufs- Studien- und Schulabschlüsse; Angabe der zuständigen Anerkennungsstelle und des entsprechenden deutschen Berufs [Referenzberuf])
- Einreise und Aufenthalt in Deutschland (Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit; Visum; Aufenthaltstitel; Ehegatten- und Familiennachzug)
- Spracherwerb (Angebote zum Deutschlernen; Integrationskurse; berufsbezogene Sprachkurse; Deutsch für Kinder und Jugendliche; Angebote zum Deutschlernen im Ausland)
- Studium und Ausbildung (Voraussetzungen für ein Studium/Ausbildung, Beratungsangebote, Perspektiven für Studienabsolventen/Auszubildende)
- Arbeit und Beruf (Arbeitssuche; Arbeitsbedingungen; Arbeitsförderung; Arbeitsmarktchancen; Vermittlungsdienstleistungen; Sozialversicherung/Steuern
Kurztext
Sie möchten nach Deutschland zuwandern oder sind bereits zugewandert? Über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 30 1815 - 1111 eine telefonische Beratung zu den Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen.
Die Hotline-Beratung gibt Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch Auskunft zu folgenden Themen:
- Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse
- Einreise und Aufenthalt in Deutschland
- Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache
Zuständigkeit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Tel.: +49 30-1815-1111
Kosten
Wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, fallen die ortsüblichen Telefongebühren an. Die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können davon abweichen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, gilt der jeweilige Auslandspreis Ihres Tarifs.
erforderliche Unterlagen
Für die Hotline-Beratung benötigen Sie keine Unterlagen.
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung)
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz)
Weitere Informationen
Die Berater und Beraterinnen können Ihnen nur allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erteilen. Die Entscheidung, ob bei Ihnen persönlich die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels erfüllt sind, trifft immer die zuständige Deutsche Botschaft beziehungsweise die zuständige Ausländerbehörde.
Eine Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wird nicht von den Beratern und Beraterinnen der Hotline vorgenommen, sondern von den zuständigen Stellen in den Bundesländern.
Informationen über die Hotline und ihre Angebote, Telefonnummer und Sprechzeiten
Anerkennung Ihres Berufsabschlusses - Verfahren aus dem Ausland
Weitere Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchltinge (BMAF)
Portal Anerkennung in Deutschland
Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ (IQ-Beratungsstellen)
verwandte Vorgänge
- Einbürgerung beantragen
- Fördermittel für Sportangebote mit und für Flüchtlinge beantragen
- Hochschulqualifikation ausländische Zeugnisse bewerten
- Lehramt DDR-Abschlüsse und Befähigungsnachweise anerkennen
- Spätaussiedler Gleichwertigkeit von Zeugnissen anerkennen
Ansprechpartner
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Tel.: +49 911 943-0
Web: www.bamf.de/DE/Startseite/startseite-node.html
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