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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

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Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen

Bis Sie Ihren Ersatzführerschein erhalten haben, können Sie einen Übergangsführerschein ausgestellt bekommen.  


Beschreibung

Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

Kurztext

  • Führerschein vorläufig - Übergangsführerschein beantragen

  • Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

  • Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.

  • zuständig: Führerscheinstellen (Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung)



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

Führerscheinstellen



Fristen

Wie bei der Erteilung des Führerscheins.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.

Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.

Bearbeitungsdauer

Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins



Kosten

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.




erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
  • Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt gegebenenfalls biometrische Lichtbilder
  • nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
  • nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)



Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)




Weitere Informationen

Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins.

Was sollte ich noch wissen?

Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.




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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung


Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Herr Jörg Goller Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Joerg.Goller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Heike Hansen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Heike.Hansen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 1
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Renate Hock Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Renate.Hock@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 1
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Kristin Lauer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Kristin.Lauer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Melina Lellig Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Melina.Lellig@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
 


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