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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Leistungen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Asylbegehrende und Spätaussiedler werden in der Aufnahmeeinrichtung untergebracht, betreut und gegeben falls zu den Kommunen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz verteilt.
Beschreibung
Dabei soll der Aufenthalt in dieser Einrichtung 6 Monate nicht übersteigen. Dabei werden Unterkunftsplätze zur Unterbringung von ausländischen Asylbegehrenden bereitgestellt und Kostenerstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz durchgeführt.
Weitere Leistungen sind:
- Meldung unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Stellung des Vormundschaftsantrags
- Gesundheitsuntersuchungen
- landesinterne- und landesübergreifende Verteilung der Asylbegehrenden
- Erstattung von Aufwendungen
- Buchung illegal eingereister Ausländer und deren Verteilung
- Ausstattung mit Kleidung, hygienischen Bedarfsmittel, Unterkunft und Verpflegung
- Stellung von Notunterkünften
- schulische Betreuung, Beratung sowie Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Kurztext
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Sämtliche Urkunden, die die Identität des Asylbegehrenden sowie dessen Lebensweg beurkundet.
Rechtsgrundlage
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbsfähigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Landesaufnahmegesetz vom 21. Dezember 1993
Weitere Informationen
Anträge und Formulare der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Einbürgerung beantragen
- Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier
Tel.: +49 651 9494-924
E-Mail: Poststelle@add.rlp.de
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