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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
Das Grundgesetz schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe fest. Auch die Kommunen sind verpflichtet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag umzusetzen.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz bestellen die Kommunen auf der Grundlage der Gemeinde- und der Landkreisordnung kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune einzusetzen. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen sie zum Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei. In vertraulichen Sprechstunden unterstützen sie ratsuchende und interessierte Frauen. Zum Themenspektrum gehören u.a. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beruflicher Wiedereinstieg, Trennung und Scheidung, Sozialleistungen oder Gewalterfahrungen. Zudem unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Gleichberechtigung an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer (Verbands)Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Rechtsgrundlage
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG)
Artikel 17 Abs. 3 Landesverfassung Rheinland-Pfalz (Verf RP)
§ 2 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
§ 2 Abs. 9 Landkreisordnung (LKO)
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 05 - Gleichstellungsstelle
Tel.: 06571 14-2255
Fax: 06571 14-42255
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
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