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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Notruf 112 bei medizinischen Notfällen
Ob bei einem Herzinfarkt, bei einem Schlaganfall, anderer unklarer Symptomatik oder gar bei Verletzungen und Beeinträchtigungen aus einem Unfallgeschehen heraus; immer dann, wenn die Gesundheit, die Unversehrtheit eines Mitmenschen offensichtlich oder aus Ihrem Zweifel heraus, aus einem vorherigem Geschehen oder in der akuten Erscheinung fraglich ist, setzten Sie telefonisch über die Rufnummer 112 einen Notruf ab.
Beschreibung
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie immer die nächstgelegene Notrufabfragestelle des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. Aus Ihren Schilderungen und Angaben kann sofort schnelle und adäquate Hilfe entsandt werden. Im Bedarfsfalle bleiben Sie bis - zum Eintreffen der Rettungskräfte - telefonisch mit dem Notrufdisponenten verbunden, welcher Sie mit telefonischen Anweisungen unterstützen kann.
Kurztext
Immer dann, wenn eine Gefährdung aus dem Gesundheitszustand eines Betroffenen oder gar Lebensgefahr für diesen besteht, leisten Sie Hilfe und Melden Sie die Gefahr über den Notruf 112.
Zuständigkeit
In den oben genannten Situationen/Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.
Bei Vergiftungsfällen hingegen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale für Vergiftungsfälle unter der Rufnummer 06131 - 19240
Sind Sie hingegen nicht lebensbedrohlich krank und die Arztpraxen haben geschlossen, können aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten; dann erreichen Sie über die Rufnummer 116117 eine Bereitschaftsdienstpraxis.
Zuständige Stelle
Bei Fragen bezüglich der Themen Notruf, Rettungsdienst oder Krankentransport wenden Sie sich bitte an die zuständige Rettungsdienstbehörde über die Kreis- oder Stadtverwaltung Ihres Heimatortes.
Fristen
Jede ihrer Informationen/Schilderungen kann wichtig sein. Während des Notrufes werden Sie strukturiert befragt. In der Regel erfasst der Dialog mindestens folgende Punkte:
- Wo ist etwas geschehen?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Personen sind betroffen?
- Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
- Warten auf Rückfragen der Leitstelle
Bitte haben Sie bei der Beantwortung der Fragen Geduld. Auch Angaben, welche Ihnen in ihrer Bedeutung nicht plausibel erscheinen, können wichtig sein. Beenden Sie keinesfalls unaufge-fordert das Gespräch.
Voraussetzungen
Es besteht Lebensgefahr oder sonstiger Zweifel am Gesundheitszustand eines Menschen.
Es liegt kein Missbrauch vor, wie z.B. die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes statt die eines Hausarztes oder des ärztlichen Notdienstes.
Kosten
Die Notrufnummer 112 ist europaweit kostenfrei.
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (RettDG RLP)
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
Weitere Informationen
Die gut beleuchtete, gut lesbare Hausnummer an Gebäuden hilft den Rettungskräften gegebenenfalls, den Notfallort schnell zu finden.
Jeder Bürger sollte in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Jeder Bürger ist verpflichtet, Gefahren zu melden und sofern ihm möglich, Hilfe zu leisten.
Bemerkungen
Unter der Notrufnummer 112 erreichen Sie den Rettungsdienst und die Feuerwehr.
Unter der Notrufnummer 110 erreichen Sie hingegen die Polizei.
verwandte Vorgänge
- Apothekerin oder Apotheker mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
- Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Medizinische Praxis anmelden
- Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
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