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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ist Ihnen verloren gegangen oder wurde sogar gestohlen? Dann benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II.
Beschreibung
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise eines Fahrzeugbriefs ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden.
Werden die in Verlust geratenen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief) wieder aufgefunden, sind diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern.
Zuständigkeit
Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
erforderliche Unterlagen
- Bei der Polizei abgegebene Diebstahlsanzeige oder Verlusterklärung, im Einzelfall Versicherung an Eides statt
Hinweis: Alternativ können Sie die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgeben. In diesem Fall kann der Antrag von einem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erfolgen, der die eidesstattliche Versicherung vorzulegen hat. - Zulassungsbescheinigung Teil I
beziehungsweise Fahrzeugschein (soweit vorhanden) - Personalausweis
Alternativ: Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes. Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung - Vollmacht
Ist notwendig, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt. Hier wird dann der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters benötigt. - Bescheinigung Hauptuntersuchung (Kfz)
Rechtsgrundlage
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Informationen
Da ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I und altem Fahrzeugbrief nicht zulässig ist, muss anstelle des alten Fahrzeugbriefs auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.
Falls das verloren gegangene Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder aufgefunden wird, sind Sie verpflichtet, das alte Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sind bei Firmen nur die Personen berechtigt, die nach den für die jeweilige Rechtsform geltenden Vorschriften (BGB, HGB, AG etc.) die Firma rechtswirksam vertreten dürfen. Neben dem / den Geschäftsführer(n), Gesellschafter(n), Vorstandsmitglied(ern) können dies auch Personen sein, denen Prokura erteilt worden ist.
verwandte Vorgänge
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Simone.Baberowski@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: rita.barthen-schloesser@bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Stefan.Beth@Bernkastel-Wittlich.de
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Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Christa.Hoffmann@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
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Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Michelle.Knoop@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
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Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Helga.Lequen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
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Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Elena.McCall@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Jonathan.Mueller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
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Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Petra.Nastainczyk@bernkastel-wittlich.de
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E-Mail: Christel.Pelm@Bernkastel-Wittlich.de
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E-Mail: Ute.Scheit@bernkastel-wittlich.de
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E-Mail: Heidi.Skaley@Bernkastel-Wittlich.de
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E-Mail: Oliver.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de
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E-Mail: Sarah.Wallscheid@Bernkastel-Wittlich.de
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