Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Sie möchten eine Apotheke betreiben? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu 3 Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) betreiben. Jeder Gesellschafter benötigt eine eigene Erlaubnis.
Kurztext
Wer eine Apotheke betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz, Landau oder Trier.
Fristen
- Formloser schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen
- Prüfung der eingereichten Unterlagen anschließend Erteilung der beantragten Apothekenbetriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Antragsteller ist voll geschäftsfähig
- deutsche Approbation als Apotheker
- gesundheitliche Eignung
- Nachweis über die vorgeschriebenen Räume und
- die Ausstattung zum Betrieb einer Apotheke
- erforderliche Zuverlässigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis erlischt unter anderen, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.
Bearbeitungsdauer
Die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke erfolgt spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Beglaubigte Approbationsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung
- Nachweis der beruflichen Tätigkeiten
- Miet- und Kaufverträge
- diverse schriftliche Erklärungen
- amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null)
Rechtsgrundlage
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Apothekenrechts (ApoGZustV)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Weitere Informationen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis
- Verschiedene Vordrucke und Erklärungen, die bei der zuständigen Stelle angefordert werden können
Hinweis: Amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null) muss beantragt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Erlaubnis erlischt u.a.
- durch Tod,
- durch Verzicht,
- durch Rücknahme oder Widerruf der Approbation als Apotheker,
- wenn ein Jahr lang von der Erlaubnis kein Gebrauch gemacht worden ist (die zuständige Behörde kann die Frist verlängern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt).
Unterstützende Institutionen
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- AIDS-Beratung
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)
- Jugendgesundheitsuntersuchung
- Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden
- Öffentliche Waage Betrieb anzeigen
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesportal RLP-Direkt