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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Kindertageseinrichtung Betriebserlaubnis Beantragung

Sie möchten eine Tageseinrichtung für Kinder errichten? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.  


Beschreibung

Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.

Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder, die Betreuungsangebote vorhalten können für

  • Unter-2-Jährige,
  • Über-2-Jährige,
  • Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Kurztext

  • Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
  • Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Erlaubnis.
  • Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.

  • Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

  • Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen.

  • zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten



Fristen

Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.

Voraussetzungen

Tageseinrichtungen für Kinder werden betrieben durch Träger, gegegenenfalls anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder durch Kommunen

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen, Änderungen sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unverzüglich anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig



erforderliche Unterlagen

Für den Nachweis, dass die Räumlichkeiten für den Betrieb der Kita geeignet sind, sind der Nachweis der Baugenehmigung, eine Bauabnahmebescheinigung oder eine entsprechende Bescheinigung des Architekten und der Nachweis der Durchführung der Brandverhütungsschau bereits vor Betriebsaufnahme vorzulegen. Unfallkasse, Lebensmittelüberwachung und Gesundheitsamt müssen die Geeignetheit ebenfalls bestätigen. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.




Rechtsgrundlage

§ 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)

Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaGAVO)




Weitere Informationen

Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt