Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Studienplatz Abmeldung (Exmatrikulation)
Ihr Studium endet mit der Exmatrikulation und damit auch die Mitgliedschaft an der Hochschule. Entweder beantragen Sie Ihre Exmatrikulation selbst oder Sie werden von Amts wegen exmatrikuliert.
Beschreibung
Die Einschreibung wird auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch automatisch aufgehoben. Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule und damit Ihr Status als Studentin beziehungsweise Student erlischt durch die Exmatrikulation.
Exmatrikulation auf Antrag bspw.:
- Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
- Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch
Exmatrikulation von Amts wegen bspw.:
- erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
- bei nicht ordnungsgemäß vorgenommener Rückmeldung zum Folgesemester
- Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen
Kurztext
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an die Sie eingeschrieben sind.
Zuständige Stelle
Das Studierendensekretariat der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind.
Fristen
Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:
- beantragen Sie die Exmatrikulation schriftlich und begründen Sie diese Entscheidung gegebenenfalls.
- Sie erhalten im Anschluss eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Welche Fristen hierzu beachtet werden müssen, varriert von Hochschule zu Hochschule.
Liegen besondere Gründe vor, kann eine Exmatrikualtion auch sofort erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der Homepage der jeweiligen Hochschule.
Kosten
Für die Exmatrikulation selbst fallen keine Kosten an.
Im Falle eines verspäteten Exmatrikulationsantrags können gegeben falls Gebühren für das Folgesemester fällig werden.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, variiert von Hochschule zu Hochschule.
Rechtsgrundlage
§ 69 Hochschulgesetz (HochSchG)
Rechtsbehelf
Bei einer Exmatrikulation von Amts wegen kann gegen den Exmatrikulationsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Die Vorgehensweise ergibt sich aus der beiliegenden Rechtsbehelfsbelehrung.
Weitere Informationen
Der Antrag kann entweder über Ihren persönlichen Online-Zugang oder über das Studierendensekretariat der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind, erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Exmatrikulation gibt es einiges zu beachten, da der Studienstatus erlischt.
Sie sollten die Krankenkasse über die Exmatrikulation informieren. Sie sollten erfragen, ob sich durch die Exmatrikulation etwas an ihrem Versicherungsschutz ändert.
BAföG-Empfänger müssen daran denken, das BAföG-Amt des zuständigen Studentenwerkes zu informieren und eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen.
Unterstützende Institutionen
Die Studierendensekretariate der jeweiligen Hochschulen.
verwandte Vorgänge
- Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Erste juristische Staatsprüfung ablegen
- Lehramt Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern anerkennen
- Studienleistungen anrechnen
- Studienplatz Einschreibung (Immatrikulation)
Ansprechpartner
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Freiherr-vom-Stein-Straße 2
67346 Speyer
Tel.: +49 6232 654-0
Web: www.uni-speyer.de/de/
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Ernst-Boehe-Straße 4
67059 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: +49 621 5203-0
Fax: +49 621 5203-200
E-Mail: info@hs-lu.de
Web: www.hwg-lu.de/
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences
Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 37240
Fax: +49 631 3724-2105
E-Mail: presse@hs-kl.de
Web: www.hs-kl.de/
Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Tel.: +49 261 9528-0
Fax: +49 261 9528-567
E-Mail: infos@fh-koblenz.de
Web: www.hs-koblenz.de
Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel.: +49 6131 628-0
Fax: +49 6131 628-7777
E-Mail: verw@fh-lu.de
Web: www.fh-mainz.de
Hochschule Trier
Schneidershof
54293 Trier
Tel.: 0651 8103-0
Fax: 0651 8103-333
E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de
Web: www.fh-trier.de
Hochschule Worms
Erenburgerstraße 19
67549 Worms
Tel.: +49 6241 509-0
Fax: +49 6241 509-222
E-Mail: kontakt@fh-worms.de
Web: www.hs-worms.de/
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel.: +49 6131 39-0
E-Mail: kanzler@verwaltung.uni-mainz.de
Web: www.uni-mainz.de
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 205-0
Fax: +49 631 205-3200
E-Mail: info@rptu.de
Web: rptu.de/neu
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau
Fortstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: +49 6341 280-0
E-Mail: info@rptu.de
Web: rptu.de/neu
Technische Hochschule Bingen
Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein
Tel.: +49 6721 409-0
Fax: +49 6721 409-100
E-Mail: dialog@th-bingen.de
Web: www.th-bingen.de
Universität Koblenz
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz
Tel.: +49 261 287-0
Fax: +49 261 287-1600
E-Mail: service@uni-koblenz.de
Web: www.uni-koblenz.de/
Universität Trier
Universitätsring 15
54286 Trier
Tel.: +49 651 201-0
Fax: +49 651 201-4299
E-Mail: info@uni-trier.de
Web: www.uni-trier.de/index.php?id=41362
Landesportal RLP-Direkt