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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Cybercrime Informationserteilung
Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime, also Computer- oder Internetkriminalität, geworden, können Sie sich an die „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) wenden.
Beschreibung
In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.
Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:
- Daten-/ Identitätsdiebstahl,
- Datenhehlerei,
- Online-Erpressung mittels:
- DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
- Ransomware/ Kryptotrojaner,
- Man-in-the-middle-Angriff sowie
- CEO-Fraud.
Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.
Kurztext
- Cybercrime Informationserteilung
- Unternehmen, die Opfer von Cybercrime geworden sind, können sich an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) wenden
- ZAC-Dienststellen existieren in jedem Bundesland und sind bei den Landeskriminalämtern eingerichtet
- Cybercrime umfasst alle Straftaten, die:
- sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder
- mittels IT begangen werden.
- Kontaktaufnahme mit ZAC-Dienststelle auch zur Beratung bezüglich Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime möglich
- zuständig: ZAC-Dienststellen der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft
Zuständigkeit
Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft finden Sie auf der nachstehenden Internetseite:
Fristen
Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
- Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
§§ 202a-d Strafgesetzbuch (StGB)
§§ 303a-b Strafgesetzbuch (StGB)
Weitere Informationen
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
verwandte Vorgänge
- Beschwerden über unerwünschte E-Mails
- Beschwerden über unerwünschte E-Mails
- Schiedsamt
- Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
- Verbraucherinformationsgesetz
Ansprechpartner
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 65-0
Fax: +49 6131 65-2480
E-Mail: LKA.Presse@polizei.rlp.de
Web: www.polizei.rlp.de/landeskriminalamt
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