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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Privater Feldbestandsprüfer Zulassung beantragen
Sie möchten freiwillig und saisonal als private Feldbestandsprüfer tätig werden? Dann müssen Sie eine entsprechende Zulassung beantragen.
Beschreibung
Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend mindestens einmal im Jahr vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung und auf
- Sortenechtheit,
- Sortenreinheit,
- Fremdbesatz
- Gesundheitszustand zu prüfen.
Je nach betreffendem Saatgut können auch weitere Feldbesichtigungen notwendig werden.
Für die Prüfung von Betarüben, Futterpflanzen, Getreide sowie Öl- und Faserpflanzen kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) sogenannte private Feldbestandsprüfer zulassen. Dabei handelt sich um eine freie, saisonale Mitarbeit, welche jährlich über Verträge neu geregelt wird.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung
Zuständige Stelle
Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Feldbestandsprüfer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Feldbestandsprüfung bei Vermehrungsflächen zulassen.
Fristen
Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden.
Voraussetzungen
Wenn Sie als privater Feldbestandsprüfer tätig werden wollen, müssen Sie zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen. Sie müssen einen Führerschein besitzen, um die Vermehrungsflächen eigenständig erreichen zu können. Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine theoretische sowie praktische Schulung voraus. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von 200,00 € laut der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung an.
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind nachstehende Unterlagen notwendig:
- Nachweis einer geeigneten Ausbildung / Vorbildung
- Führerschein
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls unter:
verwandte Vorgänge
- Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, Lärm und Erschütterungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Rundfunkveranstalter landesweite Zulassung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 7931243
Fax: +49 671 79317243
E-Mail: Volker.Berg@lwk-rlp.de
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