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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Privater Feldbestandsprüfer Zulassung beantragen

Sie möchten freiwillig und saisonal als private Feldbestandsprüfer tätig werden? Dann müssen Sie eine entsprechende Zulassung beantragen.  


Beschreibung

Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend mindestens einmal im Jahr vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung und auf

  • Sortenechtheit,
  • Sortenreinheit,
  • Fremdbesatz
  • Gesundheitszustand zu prüfen.

Je nach betreffendem Saatgut können auch weitere Feldbesichtigungen notwendig werden.

Für die Prüfung von Betarüben, Futterpflanzen, Getreide sowie Öl- und Faserpflanzen kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) sogenannte private Feldbestandsprüfer zulassen. Dabei handelt sich um eine freie, saisonale Mitarbeit, welche jährlich über Verträge neu geregelt wird.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung

Zuständige Stelle

Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Feldbestandsprüfer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Feldbestandsprüfung bei Vermehrungsflächen zulassen.



Fristen

Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden.

Voraussetzungen

Wenn Sie als privater Feldbestandsprüfer tätig werden wollen, müssen Sie zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen. Sie müssen einen Führerschein besitzen, um die Vermehrungsflächen eigenständig erreichen zu können. Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine theoretische sowie praktische Schulung voraus. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.



Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von 200,00 € laut der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung an.




erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind nachstehende Unterlagen notwendig:

  • Nachweis einer geeigneten Ausbildung / Vorbildung
  • Führerschein



Rechtsgrundlage

1.4.1.6 Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

§ 7 Saatgutverordnung (SaatV)




Weitere Informationen

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls unter:

www.ag-akst.de




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 7931243
Fax: +49 671 79317243
E-Mail: Volker.Berg@lwk-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt