Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Privater Probenehmer für Saatgut Zulassung beantragen
Sie möchten als Privatperson Saatgutproben prüfen? Dann müssen Sie eine entsprechende Zulassung beantragen.
Beschreibung
Saatgut welches das in den Verkehr beziehungsweise Handel gebracht werden soll, muss vorab auf dessen Beschaffenheit geprüft werden. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Die Anerkennungsstelle kann damit einen privaten Probenehmer beauftragen dies zu tun.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz -
Amtliche Saatenanerkennung
Zuständige Stelle
Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Probenehmer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Probenahme zulassen
Fristen
Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien, die durch den privaten Probenehmer geprüft wurden, zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden.
Voraussetzungen
Wenn Sie als privater Probenehmer für Saatgut tätig werden wollen, müssen Sie zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen, die Sie durch eine Schulung sowie das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen amtlichen Prüfung erhalten. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von 50,00 Euro laut der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung an.
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind nachstehende Unterlagen notwendig:
- Nachweis einer geeigneten Ausbildung
Rechtsgrundlage
§ 11 Saatgutverordnung (SaatV)
Weitere Informationen
Es ist ein schriftlicher Antrag notwenig.
verwandte Vorgänge
- Handelsregister Eintragung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Meldung einer Tierhaltung
- Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider anzeigen
- Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe eintragen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 7931243
Fax: +49 671 79317243
E-Mail: Volker.Berg@lwk-rlp.de
Landesportal RLP-Direkt