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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Apostille beantragen

Sie benötigen für Ihre Auslandsreise oder auswärtige Tätigkeit eine Beglaubigung Ihrer Urkunden? Dann brauchen Sie möglicherweise eine Apostille.  


Beschreibung

Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt. Beglaubigt wird

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin beziehungsweise der Unterzeichner gehandelt hat und
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Bestätigung der vorgenannten Punkte auf einer Urkunde erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder durch Ausstellung einer Apostille.

  • Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes
  • Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch eine Konsularbeamtin oder einen Konsularbeamten bei der in Deutschland eingerichteten Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.

Liste der Länder, in denen eine Apostille ausreicht

Auswärtiges Amt

Kurztext

Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt.



Zuständigkeit

Für Urkunden des Bundes ist grundsätzlich das Bundesverwaltungsamt zuständig.

In Rheinland-Pfalz sind für Urkunden aus dem Bereich der Rechtspflege das Ministerium der Justiz für die von ihm erstellten Urkunden sowie die Landgerichtspräsidentinnen und Landgerichtspräsidenten für alle übrigen in ihrem jeweiligen Bezirk erstellten Urkunden zuständig.

Für alle anderen öffentlichen Urkunden stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Apostille aus.



Fristen

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf.

  • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
  • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.


Kosten

Die Regelgebühr für die Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde für den Gebrauch im Ausland beträgt 26,00 Euro.

Bei Urkunden, die die gleiche Unterschrift aufweisen und wenn die Bestätigungen mit einem Antrag angefordert werden, ermäßigt sich die Gebühr ab der 11. Beglaubigung auf 24,00 Euro, ab der 51. Beglaubigung auf 22,00 Euro, ab der 101. Beglaubigung auf 20,00 Euro und ab der 201. Beglaubigung auf 18,00 Euro.




erforderliche Unterlagen

Sie benötigen die zu beglaubigenden Originalurkunden sowie Ihren Personalausweis,




Rechtsgrundlage

Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland

Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)




Weitere Informationen

Weitere Informationen im Rechts- und Konsularbereich erhalten Sie auf den Websites des Auswärtigen Amtes sowie der deutschen Auslandsvertretungen.

Informationen zu konsularischen Fragen (Internetangebot des Auswärtigen Amts)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Lohnstelle ausländische Streitkräfte
Europaallee 7
67657 Kaiserslautern

Tel.: 0631 842-0
Fax: 0631 842-17190
E-Mail: kontakt@addkl.rlp.de
Web: www.add.rlp.de
 

Mitarbeiter (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Lohnstelle ausländische Streitkräfte)

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Tel.: +49 631 842205
Fax: +49 631 84217205
E-Mail: beglaubigungen@addkl.rlp.de
 


Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-4800
Fax: +49 6131 16-4887
E-Mail: Poststelle@jm.rlp.de
Web: jm.rlp.de/de/startseite/
 


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