Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Architektenliste Eintragung löschen
Hier erhalten Sie Informationen zur Löschung aus der Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz beziehungsweise zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz noch Niederlassung noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit hat.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Zuständige Stelle
Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Fristen
Der Austritt eines Mitgliedes der Architektenkammer bedarf einer schriftlichen Erklärung (vgl. § 2 Abs. 3 Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz). Darüber hinaus sind die Kammergegenstände (Eintragungsurkunde, ggfls. Kammerstempel) an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Kündigungsfristen bestehen nicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Erklärung, ggfls. Sterbeurkunde.
Rechtsgrundlage
Satzung über die Kosten für das Verfahren zur Eintragung in die Berufsverzeichnisse
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die automatisch anerkannt wird
- Anerkennung als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
- Orthoptistin oder Orthoptist mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
- Tierärztin/ Tierarzt: vorübergehende Ausübung des Berufs ohne Approbation - Erlaubnis
Ansprechpartner
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 9960-0
Fax: +49 6131 6149-26
E-Mail: lgs@akrp.de
Web: www.akrp.de/
Landesportal RLP-Direkt