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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
Sie möchten beispielsweise einen Handel mit Pflanzenschutzmittel betreiben? Dann müssen Sie dies schriftlich und vor Tätigkeitsaufnahme anzeigen.
Beschreibung
Pflanzenschutzmittel sollen insbesondere angebaute Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Obst oder Gemüse vor Schädlingen schützen. Der Handel mit Pflanzenschutzmitteln (In-Verkehr-Bringen oder Einfuhr) muss der Behörde angezeigt werden. Diese Anzeige ist sowohl für den Unternehmenssitz als auch für jede Niederlassung, die in Rheinland-Pfalz ansässig ist, getrennt vorzunehmen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
Fristen
Sie verfügen über die fachliche Sachkunde und können diese nachweisen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Änderungen betreffs der rechtlich geforderten Angaben sind unverzüglich anzuzeigen.
erforderliche Unterlagen
Neben der schriftlichen Anzeige sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie Sachkundenachweis
- gegebenenfalls Nachweise zu Fort-/Weiterbildungen
Rechtsgrundlage
§ 24 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Weitere Informationen
Es ist eine schriftliche Anzeige notwendig
Formblatt der ADD für die Anzeige nach § 24 Abs. 1 PflSchG über den Handel mit Pflanzenschutzmitteln
Was sollte ich noch wissen?
Informationsblatt der Aufsichts. und Dienstleistungsdirektion
Leitlinie Internet- und Versandhandel
verwandte Vorgänge
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- Umweltinformationen
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
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