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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Steuervorauszahlungen Anpassung bewilligen
Was muss ich tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?
Beschreibung
Die Einkommensteuer wird im laufenden Kalenderjahr grundsätzlich im Wege der Vorauszahlungen erhoben. Die vom Arbeitgeber voraussichtlich einbehaltene Lohnsteuer wird dabei berücksichtigt.
Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der letzten Einkommensteuer-Veranlagung. Sie können (nach oben oder nach unten) angepasst werden, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres davon abweicht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern
Fristen
Aufgrund des Ergebnisses der letzten Veranlagung zur Einkommensteuer werden die Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr festgesetzt. Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Möglich ist aber auch eine nachträgliche Erhöhung der letzten Vorauszahlung, wenn der Erhöhungsbetrag mindestens 5.000 Euro beträgt.
Voraussetzungen
Sie erzielen Einkünfte, die nicht bereits dem Lohnsteuerabzug oder dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Die voraussichtliche Einkommensteuerschuld beträgt mindestens 400 Euro. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Aufstellung der voraussichtlichen Einkünfte und evtl. der steuermindernden Tatbestände.
Rechtsgrundlage
§ 37 Einkommensteuergesetz (EStG)
verwandte Vorgänge
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Wiederaufnahme der Partnerschaft oder Ehe
- Steuerabzug bei Bauleistungen Anrechnung
- Steuern auf Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie Sportwetten anmelden
- Umsatzsteuer Befreiung
- Umsatzsteuerheft beantragen
Ansprechpartner
Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
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