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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Unschädlichkeitszeugnis beantragen
Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.
Beschreibung
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über Unschädlichkeitszeugnisse im Grundstücksverkehr (UZLG)
verwandte Vorgänge
- Bodenabbaugenehmigung
- Erbbaurecht an mehreren Grundstücken oder an Erbbaurechten eintragen lassen
- Grundsteuer Einheitswert Erklärungs- und Anzeigepflichten
- Luftbilder, Orthofotos
- Topografische Karten
Ansprechpartner
Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel
Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: +49 6531 5017-0
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de
Web: vermka-westeifel-mosel.rlp.de/de/startseite/
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