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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Virtuelles Rathaus
Besteuerungsverfahren verbindliche Auskunft beantragen
Um steuerliche Konsequenzen besser einschätzen zu können, haben Sie die Möglcihkeit beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen.
Beschreibung
Im Steuerbereich begegnen Bürgern und Unternehmern häufig komplizierte und unübersichtliche Sachverhalte, deren Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung schwer zu beurteilen sind. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten und den daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen. Um Unsicherheiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine verbindliche Auskunft über die künftige Besteuerung zu beantragen.
Die verbindliche Auskunft soll es Bürgern und Unternehmern ermöglichen, steuerliche Konsequenzen bereits vor der Umsetzung von Gestaltungsmöglichkeiten abzuschätzen. Hierbei muss es sich um genau bestimmte aber noch nicht verwirklichte Sachverhalte handeln. An einer solchen Auskunft muss im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse bestehen.
Kurztext
Die verbindliche Auskunft im Besteuerungsverfahren ermöglicht Bürgern und Unternehmern, steuerliche Konsequenzen bereits vor der Umsetzung von Gestaltungsmöglichkeiten abzuschätzen.
Zuständigkeit
Den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen Sie bei dem zuständigen Finanzamt. Grundsätzlich ist das Finanzamt für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zuständig, das im Fall der Verwirklichung des fraglichen Sachverhalts örtlich zuständig sein würde. Dabei wird es sich in den meisten Fällen um das Finanzamt handeln, bei dem Sie ohnehin steuerlich geführt werden.
Sollten Sie noch nicht steuerlich bei einem Finanzamt geführt werden, ist der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.
Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Fristen
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und hat insbesondere Folgendes zu enthalten:
- genaue Bezeichnung des Antragstellers
- Beschreibung des noch nicht verwirklichten Sachverhalts
- Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses
- ausführliche Darlegung des Rechtsproblems sowie des eigenen Rechtsstandpunkts
- Formulierung konkreter Rechtsfragen
- Erklärung, dass bei keiner anderen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft beantragt wurde
- Versicherung, dass alle erforderlichen Angaben gemacht wurden und der Wahrheit entsprechen
- Darlegung Gegenstandswert (für Gebührenberechnung)
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Kosten
Die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert.
erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich wird nur der Antrag benötigt.
Rechtsgrundlage
Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV)
verwandte Vorgänge
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Wiederaufnahme der Partnerschaft oder Ehe
- Gemeinnütziger Verein anerkennen
- Kirchensteuer
- Lohnsteuerhilfeverein anerkennen
- Umsatzsteuerheft beantragen
Ansprechpartner
Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
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