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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Förderung zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge beantragen
Sie können als Vertriebenenverein finanzielle Unterstützung für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen beantragen.
Beschreibung
Vertriebenenvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Zuständige Stelle
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Fristen
- Kontaktaufnahme mit dem Ministerium, um Fördermöglichkeit abzuklären
- Formlose Antragstellung beim Ministerium
- Bewilligung des Antrags durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Voraussetzungen
- Projekt oder Veranstaltung muss in Zusammenhang mit Kulturgut der Vertriebenen und Flüchtlinge stehen
- Maßnahme darf noch nicht begonnen haben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es bestehen keine festgelegten Antragsfristen. Jedoch sollten Anträge spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werde.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Antrag (Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Zeitplan), Kosten- und Finanzierungsplan (Welche Kosten entstehen, wer beteiligt sich sonst noch an der Finanzierung)
Rechtsgrundlage
§ 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Weitere Informationen
Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier
verwandte Vorgänge
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Leistungen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Spätaussiedler Gleichwertigkeit von Zeugnissen anerkennen
Ansprechpartner
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 162644
E-Mail: poststelle@mffki.rlp.de
Web: mffki.rlp.de/de/startseite/
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