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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Schüler/-innen mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen, Lesen und Rechtschreiben fördern
Ihr schulpflichtiges Kind hat Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen? Dazu gibt es Rechtsvorschriften, die die schulischen Förderungsmöglichkeiten für Ihr Kind regeln.
Beschreibung
Eine gute Schulbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Kinder sich ihren Fähigkeiten entsprechend entfalten können. Dem dienen ein gut gegliedertes, den vielfältigen Interessen und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler gerecht werdendes Schulsystem und unterschiedliche Fördermaßnahmen.
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I, im Berufsvorbereitungsjahr sowie in der Berufsfachschule I und Berufsfachschule II Anspruch auf individuelle Förderung. Diese orientiert sich vorrangig am Lernentwicklungsstand, den Lernbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Schule Ihres Kindes. Zur Beratung können Sie sich auch an die Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wenden.
Fristen
Um das genaue Vorgehen für Ihr Kind zu ermitteln, wenden Sie sich direkt an die Schule.
In Grundschulen ist die Klassenlehrkraft zuständige Ansprechpartnerin. Fördermaßnahmen bei Lernschwierigkeiten oder Lernstörungen können klassenbezogen, gruppenbezogen oder individuell erfolgen. Sie werden in der Regel innerhalb des Klassenverbandes von der Klassenlehrkraft durchgeführt. Bei der Leistungsbeurteilung werden in diesen Fällen auch die individuellen Lernfortschritte berücksichtigt. Mit Zustimmung der Eltern kann die Leistungsbeurteilung sowohl bei schriftlichen Leistungsnachweisen als auch bei Zeugnissen verbal erfolgen.
In Schulen der Sekundarstufe I, im Berufsvorbereitungsjahr sowie in der Berufsfachschule I und Berufsfachschule II koordiniert in der Regel die Klassenlehrkraft oder die Fachlehrkraft für Deutsch die besondere Förderung: Prinzipiell werden für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben auf der Grundlage förderdiagnostischer Beobachtungen individuelle Förderpläne als Teil eines schulischen Förderkonzepts entwickelt und im Rahmen des individuell fördernden Unterrichts als besondere Förderung umgesetzt. Dies kann durch Unterstützungsprogramme wie Intervallförderung oder Förderung in Zusatzkursen ermöglicht werden. Über die Gruppengröße und den zeitlichen Umfang entscheidet die Schule in eigener Verantwortung.
Wenn der Schülerin oder dem Schüler aufgrund der Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben ein Nachteil im Unterricht, bei der Leistungsfeststellung oder Leistungsbeurteilung entstehen würde, gewähren die Schulen den erforderlichen Nachteilsausgleich wie z.B. Ausweiten der Arbeitszeit oder Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln. Darüber hinaus kann die Klassenkonferenz ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung beschließen. In Zeugnissen kann auf Antrag der Eltern die Note ausgesetzt werden (sofern eine mehrjährige Förderung erfolgt ist) und eine entsprechende Bemerkung ins Zeugnis aufgenommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Fördermaßnahmen sind kostenlos.
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Bescheinigungen erforderlich.
Rechtsgrundlage
Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Rheinland-Pfalz e.V.
verwandte Vorgänge
- Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
- Förderschule anmelden
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
- Schwerbehindertenausweis ausstellen
Ansprechpartner
Burg-Landshut-Schule SFL Förderschule
Bornwiese 12
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531 3939
Fax: 06531 94720
E-Mail: schulleitung@bls-bks.de
Web: www.burg-landshut-schule.de
Liesertal-Schule SFL/S Förderschule
Petrusstraße 28
54516 Wittlich
Tel.: 06571 91570
Fax: 06571 915720
E-Mail: verwaltung@liesertal-schule.de
Web: www.liesertal-schule.de
Maria-Grünewald-Schule SFG/M Förderschule
Franziskusstraße 1
54516 Wittlich
Tel.: 06571 695301
Fax: 06571 695300
E-Mail: foerderschule.maria-gruenewald@srcab.de
Web: www.srcab.de/
Martin-Luther-King-Schule SFE Förderschule
Maiweg 140
56841 Traben-Trarbach
Tel.: 06541 816732
Fax: 06541 816731
E-Mail: haefner@e-schule-mlk.de
Web: www.e-schule-mlk.de
Rosenberg-Schule SFG Förderschule
Am Rosenberg 32
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531 9719210
Fax: 06531 9719219
E-Mail: info@rosenberg-schule.de
Web: www.Rosenberg-Schule.de
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