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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Wohngeld Rückforderung
Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.
Beschreibung
Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen. Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.
Kurztext
Bereits gezahltes Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert, wenn der Wohngeldbescheid aufgehoben worden oder unwirksam ist.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Fristen
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat beziehungsweise sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden gegebenenfalls von der Wohngeldbehörde angefordert.
Rechtsgrundlage
§ 50 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
§ 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Rechtsbehelf
Widerspruch
verwandte Vorgänge
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Frau Lorena de la Fuente Briones
Tel.: 06571 14-2206
Fax: 06571 14-42206
E-Mail: wohngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 210
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2307
Fax: 06571 14-42307
E-Mail: Dunja.Grabar@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 208
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2236
Fax: 06571 14-42236
E-Mail: Wohngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A209
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2277
Fax: 06571 14-42277
E-Mail: Anne-Kathrin.Klaes@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 206
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2406
Fax: 06571 14-42406
E-Mail: Wohngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 208
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2382
Fax: 06571 14-42382
E-Mail: Wohngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 207
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2117
Fax: 06571 14-42117
E-Mail: Wohngeld@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: A 207
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2026
Fax: 06571 14-42026
E-Mail: Wohngeld@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: A210
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