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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Virtuelles Rathaus
Spätaussiedler Gleichwertigkeit von Zeugnissen anerkennen
Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Sie können sowohl Schul- als auch Hochschul- und Berufsabschlüsse anerkennen lassen.
Ihren Berufsabschluss können Sie mit jedem in Deutschland existierenden oder nicht mehr existierenden Beruf vergleichen lassen.
Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt.
Kurztext
- Erleichterte Anerkennung für Spätaussiedler
- Für alle Zeugnisse und Abschlüsse möglich (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)
- Alternativ ist Anerkennung nach Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) möglich (auch nach negativer Anerkennung nach dem BVFG)
Fristen
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ihrem ausländischen Abschluss,
- Ihrem Wohn- oder Arbeitsort,
Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.
Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, in den reglementierten Berufen nennten Ihnen die zuständige Stelle konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die gefundenen
Unterschiede ausgleichen können.
„Reglementiert“ bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen.
Das Anerkennungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.
Voraussetzungen
- Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
- Sie haben Ihren Abschluss in einem Aussiedlungsgebiet erworben
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
- Nachweis über Ihren Abschluss (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)
Rechtsgrundlage
§ 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Weitere Informationen
Es genügt ein formloser Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Befähigungsnachweise für Ihren Beruf verloren haben, können diese neu ausgestellt werden.
Sie können auch das Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durchlaufen. Das ist bei 600 Berufen möglich, die durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Welche Berufe dies genau betrifft, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundes (BQ-Portal).
verwandte Vorgänge
- Asyl beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Verlust oder Diebstahl
- Fördermittel für Sportangebote mit und für Flüchtlinge beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
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