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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Krankenversicherung Impfkosten übernehmen
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Kurztext
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen
- Bei der Übernahme der Impfkosten halten sich die Krankenkassen an die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Rechtsgrundlage
§ 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Verdienstausfälle sorgeberechtigter Personen beantragen
- Heilmittel für Krankenversicherte finanzieren
- Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen
- Krankenversicherung Kosten für Leistungen zur Prävention übernehmen
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