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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Arbeitsschutzberatung beanspruchen

Damit Beschäftigten in einem Anstellungsverhältnis eine körperliche und mentale Gesundheit während der Arbeitszeit gewährt wird, gibt es die Verordnungen und Gesetze zum Arbeitsschutz.  


Beschreibung

Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen Arbeitsschutz.

Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.

Kurztext

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.



Zuständigkeit

Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.

Wenden Sie sich an:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Landesamt für Umwelt - Arbeitsschutz



Fristen

Arbeitgeber müssen ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung).

Solche Gefährdungen können zum Beispiel durch stoffliche Belastungen, schadhafte Arbeitsmittel, jedoch auch die Gestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsinhalten und des Arbeitsortes hervorgerufen werden.

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie zudem berücksichtigen, dass beispielsweise Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sind und deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen werden dürfen.



Rechtsgrundlage

Beispielhaft greifen nachstehende Gesetze:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dazugehörige Verordnungen

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Mutterschutzgesetz (MuSchG)




Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie nachfolgend:

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Mensch und Arbeit. Im Einklang.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt (LfU)
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 6033-0
Fax: +49 6131 1432-966
E-Mail: poststelle@luwg.rlp.de
Web: www.lfu.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt