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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tropenaufenthalten
Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen oder subtropischen Gebieten ist der Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen beruflichen Aufenthalt in tropischen und subtropischen Regionen (zwischen 40°nördlicher und 40°südlicher Breite) planen, benötigen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese muss vor dem Aufenthalt durchgeführt, und nach dem Aufenthalt erneut angeboten werden.
Die Vorsorge dient Ihrer Sicherheit und soll eine Erkrankung bei der Ausübung des Berufes verhindern. Diese kann als Berufserkrankung anerkannt werden und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.
Im Rahmen der Vorsorge erhalten Sie eine arbeitsmedizinische Beratung zu:
• klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort,
• speziellen Gesundheitsrisiken und Verhaltensregeln,
• Malaria und Impfprophylaxe.
Wenn es notwendig ist, folgt eine körperliche Untersuchung. Sie stellt sicher, dass ein Tropenaufenthalt Ihren Gesundheitszustand nicht gefährdet.
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Folgevorsorgen innerhalb von 24-36 Monaten. Ihr Arbeitgeber muss auch die Folgevorsorgen veranlassen. Hierzu werden Termine mit spezialisierten Ärzten/Kliniken vereinbart. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Arbeitgeber.
Kurztext
- Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen oder subtropischen Gebieten ist der Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.
- Arbeitsmedizinische Beratung zu klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort, zu Gesundheitsrisiken, Verhaltensregeln sowie Malaria- und Impfprophylaxe.
Kosten
Die Kosten für die Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Die Kosten für Impfungen übernehmen der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.
Rechtsgrundlage
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
verwandte Vorgänge
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Arbeitsschutzberatung beanspruchen
- Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
- Mitgliederverzeichnis der Landespsychotherapeutenkammer aufnehmen
- Versicherungsvermittler Befreiung beantragen
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