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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Zweite juristische Staatsprüfung ablegen
Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf des zweiten juristischen Staatsexamen informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.
Beschreibung
Mit der erfolgreichen zweiten juristischen Staatsprüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz. Sie ist Voraussetzung, um als Richterin oder Richter, Staatsanwalt oder Staatsanwältin, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder als Juristin oder Jurist im höheren Verwaltungsdienst zu arbeiten.
Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie ablegen, wenn Sie ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen und einen anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat, absolviert haben. Die zweite juristische Staatsprüfung dient der Feststellung, ob Sie nach dem Gesamtbild Ihrer Persönlichkeit und aufgrund Ihrer fachlichen und allgemeinen Kenntnisse die Fähigkeit besitzen, Lebenssachverhalte mit Verständnis zu erfassen und rechtlich zu würdigen.
Kurztext
- Zweites Juristisches Staatsexamen ist der Abschluss des Referendariats
- Erwerb der Befähigung zum Richteramt
- Anmeldung zur erstmaligen Prüfung erfolgt automatisch ohne gesonderte Zulassungsentscheidung
- Die Zulassung zur Notenverbesserung muss schriftlich beantragt werden
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Fristen
Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
In der schriftlichen Prüfung erwarten Sie insgesamt acht Aufsichtsarbeiten von jeweils 5 Stunden. Dabei stammen vier Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Zivilsachen, zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Strafsachen und zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtsberatenden Berufe im Bereich des Verwaltungsrechts.
In der mündlichen Prüfung halten Sie zunächst einen freien Vortrag zu einer für Sie ausgewählten Akte. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 90 Minuten. Daran schließen sich vier Prüfungsgespräche an und zwar im bürgerlichen Recht, öffentlichen Recht, Strafrecht und einem Wahlfach.
Voraussetzungen
Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie ablegen, wenn Sie ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen und einen anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat, in Rheinland-Pfalz absolviert haben. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung zur Prüfung erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, bei dem Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren. Wenn Sie den Vorbereitungsdienst bereits beendet haben, bleibt es Ihnen selbst überlassen, sich zu einer konkreten Prüfungskampagne zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung rechtzeitig bis spätestens 15. Februar (Frühjahrskampagne) beziehungsweise 15. August (Herbstkampagne) eines jeden Jahres anzumelden.
Bearbeitungsdauer
Das Prüfungsverfahren mit schriftlicher Prüfung, Korrektur der Aufsichtsarbeiten und mündlicher Prüfung dauert ca. 7 Monate. Es beginnt im 18. Monat des Vorbereitungsdienstes mit der schriftlichen Prüfung und endet mit der mündlichen Prüfung, die nach dem 24. Ausbildungsmonat stattfindet.
Kosten
Für die zweite juristische Staatsprüfung fallen grundsätzlich keine Gebühren an.
Wenn Sie die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen möchten, was binnen eines Jahres nach dem Bestehen einmal möglich ist, wird eine Gebühr von 400,00 Euro fällig.
erforderliche Unterlagen
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, bei dem Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren, übermittelt bis zum Ende des 16. Ausbildungsmonats der Präsidentin oder dem Präsidenten des Prüfungsamtes eine Liste der zur Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung anstehenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Sie müssen dem Landesprüfungsamt lediglich ein Meldeformular mit Ihren Kontaktdaten übermitteln. Das Formular stellt das Landesprüfungsamt auf seiner Homepage bereit.
Rechtsgrundlage
§§ 5 ff. Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Landesgesetz über die juristische Ausbildung (JAG)
Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und die abschließende Prüfungsentscheidung.
Weitere Informationen
Meldeformular zur zweiten juristischen Staatsprüfung.
verwandte Vorgänge
- Erste juristische Staatsprüfung ablegen
- Lehramtsprüfung anerkennen
- Rechtsreferendariat zulassen
- Zweite juristische Staatsprüfung zulassen zur Wiederholung
- Zweite juristische Staatsprüfung zulassen zur nochmalige Wiederholung
Ansprechpartner
Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 6-8
55116 Mainz
Tel.: 06131 165876
E-Mail: lpa@jm.rlp.de
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