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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Virtuelles Rathaus
Steuerberater bestellen
Die Bestellung als SteuerberaterIn erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Beschreibung
Als Steuerberater kann tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung von der Steuerberaterkammer zum Steuerberater bestellt worden ist. Auch wer mit Bescheid der Steuerberaterkammer von der Steuerberaterprüfung befreit wurde, kann zum Steuerberater bestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung des Bewerbers.
Kurztext
Als Steuerberater kann tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung zum Steuerberater bestellt worden ist. Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Fristen
Die Bestellung zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.
Voraussetzungen
Um zum Steuerberater bestellt zu werden, müssen Sie
- die Prüfung als Steuerberater oder die Eignungsprüfung bestanden haben oder
- von der Prüfung befreit sein und
- zumindest die Absicht haben, eine berufliche Niederlassung zu gründen.
Außerdem hat die Steuerberaterkammer vor der Bestellung zu prüfen, ob die Bewerber persönlich geeignet sind. Es dürfen weiterhin keine Versagungsgründe gemäß dem Steuerberatungsgesetz vorliegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Kosten
Die Kosten für das Verfahren betragen 130,00 Euro.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung beziehungsweise die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
- Führungszeugnis (Belegart O) - zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Foto
- für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen oder vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen zusätzlich: Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht
Rechtsgrundlage
§ 40 - 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.
Weitere Informationen
Antragsformulare der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Logopädin oder Logopäde mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den landesrechtlich reglementierten Beruf „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“
- Apothekerin oder Apotheker mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Physiotherapeutin oder Physiotherapeut mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
Tel.: +49 6131 95210-0
Fax: +49 6131 95210-40
E-Mail: info-sbk@datevnet.de
Web: www.sbk-rlp.de
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