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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
BAFöG Zusatzleistungen bewilligen
Sie bekommen BAföG und haben beispielsweise ein Kind unter 14 Jahre? Dann können Ihnen Zusatzleistungen zustehen. Ebenso wie in besonderen Härtefällen.
Beschreibung
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn
- Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
- bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.
Kurztext
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Fristen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
und
- Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
oder
- bei Ihnen liegt ein Härtefall vor
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.
Rechtsgrundlage
§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
verwandte Vorgänge
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler
- Ausbildungsförderung beraten
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- Teilerlass der Ausbildungsförderung Gewährung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
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