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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Förderschule anmelden

Ich habe ein Kind mit Behinderung – was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?  


Beschreibung

Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.



Fristen

In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und gegebenenfalls einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.



Kosten

Es falle keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).




Rechtsgrundlage

§§ 9 ff. Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen (SoSchO)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.




Weitere Informationen

Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

Bemerkungen

Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

Bildungsserver Förderschule




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Burg-Landshut-Schule SFL Förderschule
Bornwiese 12
54470 Bernkastel-Kues

Tel.: 06531 3939
Fax: 06531 94720
E-Mail: schulleitung@bls-bks.de
Web: www.burg-landshut-schule.de
 


Liesertal-Schule SFL/S Förderschule
Petrusstraße 28
54516 Wittlich

Tel.: 06571 91570
Fax: 06571 915720
E-Mail: verwaltung@liesertal-schule.de
Web: www.liesertal-schule.de
 


Maria-Grünewald-Schule SFG/M Förderschule
Franziskusstraße 1
54516 Wittlich

Tel.: 06571 695301
Fax: 06571 695300
E-Mail: foerderschule.maria-gruenewald@srcab.de
Web: www.srcab.de/
 


Martin-Luther-King-Schule SFE Förderschule
Maiweg 140
56841 Traben-Trarbach

Tel.: 06541 816732
Fax: 06541 816731
E-Mail: haefner@e-schule-mlk.de
Web: www.e-schule-mlk.de
 


Rosenberg-Schule SFG Förderschule
Am Rosenberg 32
54470 Bernkastel-Kues

Tel.: 06531 9719210
Fax: 06531 9719219
E-Mail: info@rosenberg-schule.de
Web: www.Rosenberg-Schule.de
 


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