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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung
Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes
Beschreibung
Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.
Kurztext
Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt dem MKUEM.
Fristen
- Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
- Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden
Voraussetzungen
- Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
- die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
- Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
- Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Ca. vier bis sechs Wochen
Kosten
- 1,00 - 51,00 Euro;
- auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
- Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
- Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
- beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
- Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- gegebenenfalls Antrag auf Gebührenbefreiung
Rechtsgrundlage
§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weitere Informationen
Formlose schriftliche Antragstellung
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Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4646
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
Web: mkuem.rlp.de/de/startseite/
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