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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Mutterrebenbestand Anerkennung beantragen
Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß der Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus der hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Fristen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.
erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Rechtsgrundlage
§ 13d Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV)
§ 4 Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV)
verwandte Vorgänge
- Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Höfeordnung
- Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
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