Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte
Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können nachts in einer Einrichtung versorgt werden.
Beschreibung
Die Nachtpflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Nachtpflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (abhängig vom Pflegegrad zwischen 689 Euro und 1.995 Euro monatlich). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.
Einrichtungen der Nachtpflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen.
Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn diese nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung untergebracht sind, können die Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um die Pflegebedürftigen kümmern.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Kurztext
Unter Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die Betreuung während der Nacht in einer Pflegeeinrichtung, obwohl die oder der Pflegebedürftige tagsüber in der häuslichen Pflege ist.
Fristen
- Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Nachtpflege bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Voraussetzungen
- Die Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
- Sie gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder
- wenn die Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (auch Pflegegrad 1) können zudem einen Leistungsbetrag von 125 Euro für die Nachtpflege heranziehen (Entlastungsbetrag).
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Rechtsgrundlage
§ 41 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
verwandte Vorgänge
- Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
- Krankenhausbehandlung für Krankenversicherte finanzieren
- Krankenversicherung Kosten für Leistungen zur Prävention übernehmen
- Steuerfreibeträge für Pflegepersonen
Landesportal RLP-Direkt