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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Personenbezogene Daten Auskunft beantragen
Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach den § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.
Beschreibung
Gemäß § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz können Sie auf Antrag Auskunft darüber erhalten, welche Daten über Sie im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeichert worden sind.
Auskunftsberechtigt ist nicht der Betroffene (sicherheitsüberprüfte Person) allein, sondern jede Person, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeichert wurden, zum Beispiel die einbezogene Person, die Referenz- und Auskunftspersonen, die Eltern, der Arbeitgeber oder im Haushalt des Betroffenen lebende Personen über 18 Jahre, die in der Sicherheitserklärung angegeben wurden.
Der Auskunftsanspruch gilt nicht uneingeschränkt, er kann nach § 23 Absatz 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz entfallen.
Weiterhin können nach § 23 Absatz 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz Auskünfte über bestimmte Daten nur mit Zustimmung der mitwirkenden Behörde erteilt werden.
Kurztext
Auskunftserteilung über im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeicherte personenbezogene Daten.
Voraussetzung: Formloser Antrag mit Identitätsnachweis
Zuständigkeit
Bundesamt für Verfassungsschutz
Merianstraße 100
50765 Köln
Telefon: 0221 792-0
Zuständige Stelle
Bundesamt für Verfassungsschutz
Merianstraße 100
50765 Köln
Telefon: 0221 792-0
Fristen
Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.
Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.
Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist der Antrag nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist.
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Identitätsnachweis
Rechtsgrundlage
§ 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Weitere Informationen
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Identitätsnachweis: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: nein
verwandte Vorgänge
- Beschwerden über unerwünschte E-Mails
- Beschwerden über unerwünschte E-Mails
- Cybercrime Informationserteilung
- Schiedsamt
- Verbraucherinformationsgesetz
Ansprechpartner
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-3595
E-Mail: poststelle@mdi.rlp.de
Web: mdi.rlp.de/de/startseite/
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