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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Bodenschutz / Altlasten Sachverständige und Untersuchungsstellen
Sie suchen nach Sachverständigen oder Untersuchungsstellen im Bereich Bodenschutz / Altlasten? Dann können Sie in ReSyMeSa nach den bundesweit beziehungsweise in Rheinland-Pfalz zugelassenen beziehungsweise anerkannten Stellen recherchieren.
Beschreibung
Gemäß Bestimmungen des Bodenschutzrechts können sich Einzelpersonen oder Unternehmenals Sachverständig e und/ oder Untersuchungsstellen für spezifizierte Aufgaben im Bodenschutz und zur Altlastenbearbeitung zulassen. Dazu wird bundesweit das Auskunftssystem „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) der Länder geführt, in dem öffentlich zugänglich die jeweils in den Ländern zugelassenen beziehungsweise anerkannten Sachverständige und Untersuchungsstellen geführt und recherchiert werden können. Auch sind in ReSyMeSa die länderspezifischen Regelungen zur Zulassung und Anerkennung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie die zuständigen Länderstellen enthalten.
ReSyMeSa führt als amtliches Auskunftssystem die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Umweltbereich für die Aufgabengebiete respektive sogenannten Fachmodule Abfall, Boden / Altlasten, Immissionsschutz und Wasser. Im Fachmodul Boden/Altlasten sind die zugelassenen beziehungsweise anerkannten Untersuchungsstellen (Laboranalytik) und Sachverständige enthalten.
Grundsätzlich ist eine Zulassung oder Anerkennung als Sachverständige(r) für eines oder mehrere der folgenden Sachgebiete möglich:
- flächenhafte und standortbezogene Erfassung und historische Erkundung
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze, Vorsorge zur
- Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch,
- Sanierung
- Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser.
Im Fachmodul Untersuchungsstelle sind unter ReSyMeSa für die zugelassenen beziehungsweise anerkannten Untersuchungsstellen explizit die zertifizierten Labor-Analysenverfahren (i.d.R. unter Angabe der DIN-Vorschriften) aufgelistet.
Zuständigkeit
Eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen beziehungsweise Sachverständigen ist über das „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) vorzunehmen.
Fristen
Als Sachverständige oder Sachverständiger oder als Untersuchungsstelle werden Sie zugelassen oder anerkannt, wenn Sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die für das Sachgebiet erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die spezifischen Anforderungen sind über das „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) zugänglich Die Zulassung beziehungsweise Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger und eine Verlängerung der Anerkennung beziehungsweise analog zu Untersuchungsstellen sind gemäß Fachmodul Boden/ Altlasten von ReSyMeSa jeweils auf fünf Jahre befristet.
erforderliche Unterlagen
Die spezifischen Anforderungen und Ansprechpersonen sind über das „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) zugänglich.
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
Weitere Informationen
Das Verfahren ist in landesspezifischen Bodenschutzgesetzen und/oder Verordnungen in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Siehe Auskunftssystem ReSyMeSa.
Was sollte ich noch wissen?
Im Auskunftssystem ReSyMeSA der Länder sind die zuständigen Stellen der Länder sowie deren Anforderungen dargestellt. ReSyMeSa dient der Recherche nach den von den Bundesländern inden Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Untersuchungsstellen und Sachverständigen.
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4646
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
Web: mkuem.rlp.de/de/startseite/
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