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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Virtuelles Rathaus
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei mehreren Arbeitgebern
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, gegebenenfalls Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Kurztext
- Zuordnung Hauptarbeitgeber
- Mehrere Arbeitsverhältnisse
- Familiengerechte Steuerklasse
- Steuerklasse VI
- Mitteilung an den Arbeitgeber
Zuständigkeit
Arbeitgeber
Zuständige Stelle
Arbeitgeber
Fristen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Rechtsgrundlage
§ 39e Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Weitere Informationen
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Was sollte ich noch wissen?
keine
verwandte Vorgänge
- Einkommensteuer
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Kircheneintritt
- Lohnsteuerhilfeverein anerkennen
- Steuerberater Einsicht ins Berufsregister gewähren
- Steuerberater Wiederbestellung
Ansprechpartner
Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
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