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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) überprüfen
Bei benachbarten Betriebsbereichen prüft die Behörde, ob Domino-Effekte bestehen.
Beschreibung
Die zuständige Behörde ist verpflichtet, gegenüber den Betreibern von Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung festzustellen, bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen auf Grund ihrer geographischen Lage, ihres Abstands zueinander und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt). Für die Beurteilung verwendet die Behörde insbesondere
- die Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
- die Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
- die Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.
Die vom Betreiber anzuzeigenden Angaben umfassen auch Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, z.B. Einzelheiten zu benachbarten Betriebsbereichen, zu anderen Betriebsstätten, die nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, und zu Bereichen und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können. Verfügt die Behörde darüber hinausgehend über zusätzliche Informationen, hat sie diese dem Betreiber unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Zusammenarbeit der Betreiber erforderlich ist.
Kurztext
- Erhöte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung
- Für die Beurteilung verwendet die Behörde insbesondere
- die Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
- die Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
- die Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder. Dies ist in Rheinland-Pfalz die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Fristen
Das Verfahren zur Feststellung eines Dominoeffektes wird von der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Beurteilung erfolgt anhand
- der Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
- der Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
- der Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.
Liegen die Voraussetzungen für einen Domino-Effekt vor, erlässt die zuständige Behörde einen Feststellungsbescheid gegenüber den betroffenen Betreibern.
Kosten
Für den Feststellungsbescheid fallen Gebühren an, die sich nach den jeweiligen Gebührenverordnungen der Länder richten.
Rechtsgrundlage
§ 15 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
§ 7 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
§ 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Rechtsbehelf
Gegen einen Feststellungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
verwandte Vorgänge
- Ausgleichsabgabe Festsetzung
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
- Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzeptes darlegen
- Landschaftsmodelle
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Tel.: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Web: www.sgdnord.rlp.de/
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