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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.
Beschreibung
Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Kurztext
- Ausstellung fachkundige Stellungnahme
- Brauchen arbeitslose Gründungsinteressierte, um bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen zu können
- Fachkundige Stelle: Industrie- und Handelskammer oder andere Institutionen (Handwerkskammern, Gründerinitiativen, Banken o.ä.)
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für gewerbliche Stellungnahmen an ein Starterzentrum in Ihrer Nähe.
Zuständige Stelle
Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
- Handwerkskammern,
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände,
- Kreditinstitute,
- Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)
Fristen
Voraussetzungen
- Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
- Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben
Bearbeitungsdauer
Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.
Kosten
In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.
Rechtsgrundlage
§ 93 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Rechtsbehelf
Keine formalen Rechtsbehelfe möglich
Weitere Informationen
- Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
- Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftformerfordernis: nein
verwandte Vorgänge
- Handelsregister einsehen
- Inbetriebnahme einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen
- Inbetriebnahme von nicht genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlagen zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Unterrichtung für Gastwirte
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
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