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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.  


Beschreibung

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Kurztext

  • Ausstellung fachkundige Stellungnahme
  • Brauchen arbeitslose Gründungsinteressierte, um bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen zu können
  • Fachkundige Stelle: Industrie- und Handelskammer oder andere Institutionen (Handwerkskammern, Gründerinitiativen, Banken o.ä.)


Zuständigkeit

Wenden Sie sich für gewerbliche Stellungnahmen an ein Starterzentrum in Ihrer Nähe.

Zuständige Stelle

Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)


Fristen

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
  • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

Bearbeitungsdauer

Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.



Kosten

In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.




Rechtsgrundlage

§ 93 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Rechtsbehelf

Keine formalen Rechtsbehelfe möglich




Weitere Informationen

  • Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier

Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
 


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Quelle der Inhalte:
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